Allgemeine Vorschriften
Grundlagen des LADOT-Dienstes
§ DOT-001
Geltungsbereich
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Diese Vorschriften gelten für alle Mitglieder
des LADOT während ihres Dienstes.
Sie regeln das Verhalten im Straßenverkehr,
bei Verkehrskontrollen, bei Abschleppmaßnahmen,
bei Unfallstellen, bei Baustellen und bei
sonstigen dienstlichen Tätigkeiten.
Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, die internen
Vorschriften zu kennen und einzuhalten.
§ DOT-002
Professionelles Auftreten
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LADOT-Mitglieder repräsentieren während des
Dienstes die gesamte Department-Struktur.
Dementsprechend ist gegenüber Bürgern,
anderen Behörden, Unternehmen und anderen
Fraktionen stets professionell aufzutreten.
Beleidigungen, Provokationen und absichtliches
Stören anderer RP-Situationen sind untersagt.
§ DOT-003
Neutralität
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LADOT-Mitarbeiter müssen dienstliche Entscheidungen
sachlich treffen.
Freundschaften, persönliche Konflikte oder
Abneigungen dürfen keinen Einfluss auf
Verkehrsmaßnahmen oder sonstige dienstliche
Entscheidungen haben.
Dienstbetrieb
Dienstbeginn, Aufgaben und Verantwortlichkeiten
§ DOT-101
Dienstbeginn
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Vor Dienstbeginn ist das Dienstfahrzeug auf
Funktionsfähigkeit zu überprüfen.
Dazu gehören insbesondere Fahrzeugzustand,
Beleuchtung, Funk und vorhandene
Verkehrssicherungsmittel.
Erst danach beginnt der reguläre Streifendienst.
§ DOT-102
Streifendienst
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Während des Streifendienstes sollen regelmäßig
Verkehrswege, Parkbereiche, Baustellen und
bekannte Problemstellen kontrolliert werden.
Der Mitarbeiter soll auf Verkehrsbehinderungen,
defekte Verkehrseinrichtungen, falsch abgestellte
Fahrzeuge und sonstige Gefahren achten.
§ DOT-103
Aufgabenverteilung
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Bei größeren Lagen entscheidet die zuständige
LADOT-Führung über die Aufgabenverteilung.
Mitarbeiter sollen sich gegenseitig unterstützen
und Informationen über wichtige Verkehrsprobleme
weitergeben.
Verkehrskontrolle
Verkehrssicherheit und Verkehrsfluss
§ TRAFFIC-201
Verkehrsbehinderung
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Stellt ein LADOT-Mitarbeiter eine erhebliche
Verkehrsbehinderung fest, ist zunächst die
Ursache festzustellen.
Je nach Situation können Verkehrsteilnehmer
informiert, der Bereich abgesichert oder weitere
Behörden hinzugezogen werden.
§ TRAFFIC-202
Verkehrslenkung
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Bei Staus, Unfällen, Veranstaltungen oder
Straßensperrungen kann LADOT den Verkehrsfluss
im Rahmen der serverintern vorgesehenen
Befugnisse lenken.
Verkehrsteilnehmer sollen dabei klar und
verständlich angewiesen werden.
§ TRAFFIC-203
Verkehrssicherheit
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Bei gefährlichen Verkehrssituationen ist zunächst
die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer und
Einsatzkräfte sicherzustellen.
Bei größeren Gefahrenlagen sind PD, FD oder MD
entsprechend zu informieren.
§ TRAFFIC-204
Verkehrszeichen
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Verkehrszeichen, Absperrungen und temporäre
Verkehrsmaßnahmen dürfen nur im Rahmen
der vorgesehenen LADOT-Befugnisse verändert,
aufgestellt oder entfernt werden.
Eine eigenmächtige Veränderung ohne dienstlichen
Grund ist untersagt.
Parkraum & Kontrolle
Parkverstöße und Verkehrsflächen
§ PARK-301
Parkkontrolle
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Bei einer Parkkontrolle ist festzustellen,
ob ein Fahrzeug ordnungsgemäß abgestellt
wurde.
Besondere Aufmerksamkeit gilt blockierten
Fahrbahnen, Rettungswegen, Zufahrten,
Behindertenparkplätzen und anderen besonders
relevanten Flächen.
§ PARK-302
Verwarnungen
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Verwarnungen oder sonstige Maßnahmen müssen
nach den serverintern geltenden Vorschriften
durchgeführt werden.
Persönliche Beziehungen dürfen dabei keine
Rolle spielen.
§ PARK-303
Rettungswege
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Fahrzeuge dürfen Rettungswege nicht blockieren.
Wird ein Fahrzeug festgestellt, das einen
Einsatzweg von Feuerwehr oder Rettungsdienst
behindert, ist die Situation möglichst schnell
zu lösen.
Bei Bedarf sind FD, MD oder PD hinzuzuziehen.
Abschleppmaßnahmen
Tow-Service und Sicherstellung von Fahrzeugen
§ TOW-401
Abschleppgrund
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Ein Fahrzeug darf nur abgeschleppt werden,
wenn ein entsprechender serverinterner Grund
vorliegt.
Dazu können beispielsweise erhebliche
Verkehrsbehinderungen, gefährliches Abstellen
oder eine entsprechende Anweisung einer
zuständigen Behörde gehören.
§ TOW-402
Dokumentation
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Vor einem Abschleppvorgang soll nach Möglichkeit
der Zustand und Standort des Fahrzeugs dokumentiert
werden.
Der Abschleppgrund muss nachvollziehbar sein.
Dies verhindert willkürliche Maßnahmen und
erleichtert spätere Rückfragen.
§ TOW-403
Sicheres Abschleppen
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Beim Abschleppen ist darauf zu achten, dass
weder andere Verkehrsteilnehmer noch
Einsatzkräfte unnötig gefährdet werden.
Das Fahrzeug ist auf geeignetem Weg zum
vorgesehenen Zielort zu transportieren.
Unfallstellen
Absicherung und Verkehrsmanagement bei Unfällen
§ ACC-501
Absicherung
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Bei einem Verkehrsunfall ist zunächst eine
sichere Position des LADOT-Fahrzeugs herzustellen.
Die Unfallstelle darf nicht zusätzlich gefährdet
oder unnötig blockiert werden.
Bei Verletzten oder größeren Schäden sind
PD und MD beziehungsweise FD zu verständigen.
§ ACC-502
Verkehrsumleitung
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Ist eine Fahrbahn aufgrund eines Unfalls
nicht passierbar, kann LADOT eine temporäre
Verkehrsführung einrichten.
Die Umleitung soll klar erkennbar und für
Verkehrsteilnehmer verständlich sein.
§ ACC-503
Zusammenarbeit mit Einsatzkräften
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Bei einem größeren Unfall arbeitet LADOT
mit PD, FD und MD zusammen.
LADOT übernimmt dabei insbesondere Aufgaben
im Bereich Verkehrslenkung und Absicherung,
während die jeweilige Fachbehörde ihre
eigenen Aufgaben wahrnimmt.
Baustellen & Sperrungen
Temporäre Änderungen des Straßenverkehrs
§ ROAD-601
Baustellenabsicherung
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Baustellen müssen so abgesichert werden,
dass Verkehrsteilnehmer die veränderte
Verkehrsführung erkennen können.
Absperrungen und Warnhinweise sind
ordnungsgemäß zu positionieren.
§ ROAD-602
Straßensperrungen
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Bei vollständigen Straßensperrungen muss
nach Möglichkeit eine geeignete Umleitung
eingerichtet werden.
Die Sperrung darf nicht länger bestehen,
als es für die jeweilige RP-Situation
erforderlich ist.
Veranstaltungen
Verkehrsmanagement bei größeren Events
§ EVENT-701
Verkehrsplanung
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Bei größeren Veranstaltungen kann LADOT
vorab eine Verkehrsplanung durchführen.
Dabei können Zufahrten, Parkflächen,
Sperrungen und Verkehrsströme berücksichtigt
werden.
§ EVENT-702
Veranstaltungssperren
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Sperrungen müssen für die Dauer der Veranstaltung
überwacht werden.
Nicht mehr benötigte Sperrungen sollen nach
Ende des Ereignisses wieder aufgehoben werden.
LADOT Dienstfahrzeuge
Freigegebene Fahrzeuge für den LADOT-Dienst
LADOT • 01
Falcon Advance 450 Tow Truck 2020
Abschlepp- und Bergungsfahrzeug für
dienstliche Abschleppmaßnahmen.
LADOT • 02
Falcon Advance 350 Explorer Transport Truck 2015
Transportfahrzeug für Material,
Verkehrssicherung und dienstliche Aufgaben.
LADOT • 03
1995 Vellfire Evertt Crew Cab
Dienstfahrzeug für allgemeine LADOT-Aufgaben
und Transporte.
LADOT • 04
Falcon Global 450 Utility 2018
Utility-Fahrzeug für Verkehrsmanagement,
Kontrollen und technische Tätigkeiten.
Fahrzeugregel:
Die Fahrzeuge dürfen ausschließlich für
dienstliche Zwecke verwendet werden.
Privatfahrten, unnötige Nutzung oder das
absichtliche Beschädigen von Dienstfahrzeugen
sind untersagt.
Funk & Kommunikation
Klare Kommunikation im Dienst
§ RADIO-801
Funkdisziplin
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Der Funk ist kurz, verständlich und sachlich
zu halten.
Unnötiger Spam, private Gespräche und
absichtliche Störungen des Funkverkehrs
sind untersagt.
§ RADIO-802
Lagemeldungen
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Bei größeren Verkehrsereignissen sollen
relevante Informationen über Ort, Art des
Problems und benötigte Unterstützung
weitergegeben werden.
Zusammenarbeit mit PD
Polizei und Verkehrsmanagement
§ PD-901
Polizeiliche Einsatzlagen
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Bei laufenden Polizeieinsätzen darf LADOT
den Verkehr unterstützen und Verkehrswege
freihalten.
Polizeiliche Maßnahmen werden dabei nicht
eigenständig übernommen.
§ PD-902
Absperrungen
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Absperrungen können gemeinsam mit dem PD
durchgeführt werden.
Bei einer eindeutigen polizeilichen
Absperrung ist den Anweisungen der
zuständigen Einsatzleitung Folge zu leisten.
Zusammenarbeit mit FD & MD
Feuerwehr und Rettungsdienst
§ EMS-1001
Rettungswege
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LADOT hat bei Einsätzen von FD und MD
insbesondere darauf zu achten, dass
Rettungswege frei bleiben.
Blockierende Fahrzeuge sollen entfernt
oder entsprechende Maßnahmen eingeleitet
werden.
§ EMS-1002
Priorität von Einsatzfahrzeugen
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Einsatzfahrzeuge von PD, FD und MD benötigen
bei dringenden Einsätzen ausreichend Platz.
LADOT unterstützt bei Bedarf die Schaffung
einer sicheren Durchfahrt.
Roleplay-Vorschriften
Realistisches und faires LADOT-RP
§ RP-1101
Kein Powergaming
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LADOT-Mitglieder dürfen ihre dienstlichen
Befugnisse nicht unrealistisch einsetzen.
Es dürfen keine Maßnahmen erzwungen werden,
die im Rahmen des normalen Roleplays nicht
begründbar sind.
§ RP-1102
Kein Metagaming
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Informationen, die ausschließlich außerhalb
des Roleplays bekannt sind, dürfen nicht
für dienstliche Entscheidungen verwendet werden.
Discord-Nachrichten oder private Gespräche
sind keine automatische RP-Informationsquelle.
§ RP-1103
Realistisches Verkehrs-RP
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Verkehrsmaßnahmen sollen nachvollziehbar
durchgeführt werden.
Dazu gehören beispielsweise angemessene
Absicherungen, verständliche Anweisungen
und eine realistische Nutzung der
Dienstfahrzeuge.
Dienstverstöße
Interne Maßnahmen bei Fehlverhalten
§ DISC-1201
Leichte Verstöße
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Leichte Verstöße können beispielsweise
unnötige Funknutzung, kleinere Verstöße
gegen Arbeitsabläufe oder unsachgemäße
Fahrzeugnutzung sein.
Je nach Situation können Verwarnungen,
Nachschulungen oder interne Maßnahmen
erfolgen.
§ DISC-1202
Schwere Verstöße
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Schwere Verstöße sind insbesondere
absichtlicher Machtmissbrauch, absichtliche
Gefährdung anderer Spieler, Missbrauch
von Dienstfahrzeugen oder wiederholtes
bewusstes Brechen der Dienstvorschriften.
Die zuständige Führungsebene entscheidet
über die entsprechende interne Maßnahme.
§ DISC-1203
Missbrauch von Fahrzeugen
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LADOT-Fahrzeuge dürfen nicht für Rennen,
Stunts, absichtliche Kollisionen oder
private Zwecke verwendet werden.
Das gilt insbesondere für den Tow Truck
und die Utility-Fahrzeuge.
Wichtiger Hinweis:
Dieses Regelwerk ist speziell für das
GERMAN I Los Angeles Life RP I LALRP I Comeback
erstellt und dient ausschließlich dem Roleplay.
Es stellt keine vollständige Wiedergabe der
realen Vorschriften der Stadt Los Angeles dar.